Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 LR
16. Mai 2022Sulzer Geschäft in Polen von lokalen Sanktionen betroffen
Die polnischen Sanktionen richten sich gegen Viktor Vekselberg, den Minderheitsaktionär von Sulzer, und wurden auf die beiden polnischen Gesellschaften von Sulzer ausgeweitet, obwohl Herr Vekselberg keine Sulzer-Gesellschaft kontrolliert oder besitzt und ihm sämtliche wirtschaftlichen Rechte bei Sulzer entzogen wurden. Weder Sulzer, noch eine andere Tochtergesellschaft, sind in einem anderen Land mit Sanktionen belegt. Sulzer ist im Ausbau seiner weltweiten Geschäftstätigkeiten nicht beeinträchtigt.
Sulzer ist der festen Überzeugung, dass die Sanktionen gegen seine beiden Tochtergesellschaften in Polen nicht gerechtfertigt sind. Sulzer beantragt deshalb weiterhin die umgehende Streichung der beiden betroffenen Gesellschaften Sulzer Pumps Wastewater Poland und Sulzer Turbo Services Poland von der polnischen Sanktionsliste. Der Austausch mit der polnischen Regierung wird mit Unterstützung von Vertretern der Schweizer Regierung fortgesetzt.
Aufgrund einer von der OFAC (Office of Foreign Assets Control) im Jahr 2018 erteilten Lizenz kann Sulzer uneingeschränkt global tätig sein, unabhängig von seinem sanktionierten Minderheitsaktionär.
Sulzer hat insgesamt 192 Mitarbeitende in Polen, die leider alle von den polnischen Sanktionen betroffen sind. Wir bedauern die weitreichenden Auswirkungen, die die vorübergehende Einstellung der Geschäftsaktivitäten auf unsere Mitarbeitenden und ihre Familien haben, sowie jene auf das Netzwerk von vertrauenswürdigen Kunden, Lieferanten und Partnern, welches wir über viele Jahre hinweg in Polen aufgebaut haben.
Sulzer wird weiterhin mit allen Mitteln versuchen, die Streichung von der Sanktionsliste zu erwirken, und kommt gleichzeitig den gegen die beiden Gesellschaften verhängten Sanktionen in vollem Umfang nach. Sulzer unterstützt die Familien, die von den lokalen Sanktionen in Polen betroffen sind.
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