• Aufspaltung von Sulzer in zwei fokussierte, schneller wachsende Unternehmen mit unterschiedlichen Endmärkten durch eine separate Börsennotierung von APS an der SIX Swiss Exchange
    • APS soll in medmix umbenannt werden – führend bei Präzisionsgeräten für das Gesundheitswesen sowie Industrie- und Verbraucher-Endmärkte
    • Sulzer – führend bei Produkten und Dienstleistungen für Flow Control in den Bereichen Wasser, Energie, Chemie und industrielle Infrastruktur
  • Die Transaktion soll das volle Potenzial beider Unternehmen ausschöpfen und bietet den Aktionären von Sulzer eine attraktive Wertschöpfungsmöglichkeit
  • Geplante Kapitalerhöhung von medmix in Höhe von CHF 200-300 Mio. gleichzeitig mit der Börsennotierung, um die Kapitalstruktur zu stärken, Wachstumsinitiativen zu finanzieren und den Streubesitz zu erhöhen
  • Börsennotierung geplant für H2 2021 und vorbehaltlich der Zustimmung der Aktionäre von Sulzer an der für Q3 2021 geplanten ausserordentlichen Generalversammlung
  • Weitere Informationen über die geplante Transaktion und die beiden Unternehmen am Capital Markets Day am 15. Juni 2021

Die Notierung von APS an der Schweizer Börse (SIX) ist für Ende des dritten oder Anfang des vierten Quartals geplant. Nach der Markteinführung wird APS in medmix umbenannt. Die Börsennotierung wird mit einer Kapitalerhöhung durch medmix in Höhe von CHF 200-300 Mio. ohne Bezugsrecht für bestehende Aktionäre verbunden. Es wird erwartet, dass die Kapitalerhöhung das organische und anorganische Wachstum finanziert, die Handelsliquidität durch einen höheren Streubesitz erhöht und neue, auf das Gesundheitswesen ausgerichtete Investoren anzieht. 

Die Trennung wird das volle Potenzial von zwei unterschiedlichen Geschäftsfeldern ausschöpfen: Sulzer, ein Flow-Control-Unternehmen für die Wasser-, Energie-, Chemie- und Industrieinfrastruktur, und medmix, ein Präzisionsgeräteentwickler und -hersteller für das Gesundheitswesen sowie für Industrie- und Verbrauchermärkte. Der neue Fokus dürfte das Wachstum beider Unternehmen beschleunigen. 

Peter Löscher, Verwaltungsratspräsident von Sulzer, erklärt: „Der Verwaltungsrat von Sulzer ist begeistert, medmix an die Börse zu bringen. Es ist der richtige Zeitpunkt, denn medmix hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und seine Gesundheitsplattform dürfte weiter wachsen. Unser Flow-Control-Geschäft hat seine Widerstandsfähigkeit im Jahr 2020 bewiesen und legte einen starken Jahresauftakt 2021 hin. Sulzer wird in der Lage sein, ihre Kapitalallokation in Richtung Wasser, Industrie und Aftermarket bei Pumpen zu erhöhen, während sie von der Stärke ihres Portfolios an erneuerbaren Technologien in der Chemtech-Division profitiert. Sämtliche Stakeholder werden davon profitieren.“

Attraktive Investments

Sulzer hat in den fast zwei Jahrhunderten ihres Bestehens viele vielversprechenden Unternehmen hervorgebracht und sie zu Marktführern entwickelt.

medmix hat seine Transformation in den letzten fünf Jahren beschleunigt, um ein globaler Marktführer für Präzisionsgeräte für das Gesundheitswesen, Verbraucher- und Industriemärkte zu werden. Das Unternehmen ist gut positioniert, um profitable Wachstumschancen in seinen Märkten zu nutzen, die von Megatrends und hohen Eintrittsbarrieren geprägt sind. medmix beschäftigt weltweit 1’900 Mitarbeitende und erwartet für das laufende Jahr einen Umsatz von rund CHF 450 Mio. sowie eine bereinigte EBITDA-Marge1 von rund 25%. Das Unternehmen erwartet, im Jahr 2022 zu den EBITDA-Margen vor der Pandemie von über 26% zurückzukehren. medmix geht davon aus, dass es seine positive Entwicklung fortsetzen wird, indem es schneller wächst als seine Endmärkte und seinen Umsatzmix in Richtung Gesundheitswesen erhöht, um seine mittelfristige EBITDA-Marge von 30% zu erreichen.

medmix ist eine historische Marke von APS, die als neuer Name für den gesamten Bereich gewählt wurde, da sie die Verlagerung in Richtung Gesundheitswesen unterstreicht – Medikamentenverabreichung, Chirurgie und Dental machen zusammen bereits mehr als die Hälfte des Gewinns von APS aus – und gleichzeitig ihren Ursprung in der Mixpac Dental- und Industriefranchise anerkennt.

Sulzer wird sich nach der Abspaltung von medmix wieder auf die industrielle Flow Control- und Separationstechnologie konzentrieren. Für 2021 erwartet Sulzer ohne medmix einen Umsatz von CHF 3 Mrd. bei einer EBITA-Marge von rund 9%, mit einem mittelfristigen Zielbereich für die EBITA-Marge von 10-11%. Dies soll duch die kontinuierliche Fokussierung auf Wasser- und Industrieanwendungen bei Pumpen, auf Biopolymere und Recyclingprozesse in der Trenntechnik, sowie durch die Beschleunigung des Wachstums der Aftermarket-Aktivitäten erreicht werden, die bereits heute etwa die Hälfte des Umsatzes ausmachen. Es wird erwartet, dass der Wasserbereich, das grösste Segment von Sulzers Pumpengeschäft, weiterhin schneller als der Markt wächst. Als fokussierter und agiler Akteur in sich konsolidierenden Sektoren freut sich Sulzer auf die zukünftigen Opportunitäten.

CEO Gregoire Poux-Guillaume erklärt: „APS hat sich von einem Start-up-Unternehmen von Sulzer zu einem weltweit führenden Anbieter von Präzisionsgeräten entwickelt. Es ist ein spannendes Geschäft mit enormen Wertschöpfungsmöglichkeiten. Wir managen unser Portfolio aktiv. Dazu gehört auch, unseren Bereichen eine eigene Zukunft zu geben, wenn sie reif genug sind, um sich eigenständig zu entwickeln, oder wenn wir nicht mehr der beste Eigentümer sind. Diesen Moment haben wir mit der APS-Division erreicht, die als Teil von Sulzer erheblich unterbewertet ist. Die neue Ausrichtung sowohl von Sulzer als auch von APS, die bald medmix heissen wird, schafft Werte für unsere Kunden, Mitarbeitende und Aktionäre.“

Entspricht der operativen Profitabilität (opEBITA-Marge) von rund 19% in 2021, über 20% in 2022.

Struktur der Transaktion

Die Abspaltung von medmix erfolgt in Form einer symmetrischen Spaltung, gemäss Art. 29 Abs. b) und Art. 31 Abs. 2a) des schweizerischen Fusionsgesetzes durchgeführt, wobei die bisherigen Aktionäre zusätzlich zu jeder gehaltenen Sulzer-Aktie eine Aktie von medmix erhalten. Der Verwaltungsrat von Sulzer hat der Transaktion einstimmig zugestimmt. Der derzeitige Referenzaktionär Tiwel Holding hat bestätigt, dass er für die Abspaltung und die Kapitalerhöhung stimmen wird. Die Aufspaltung von Sulzer in zwei separate Unternehmen und die damit verbundene Kapitalerhöhung werden den Aktionären auf einer ausserordentlichen Generalversammlung (AGV), die für das dritte Quartal 2021 geplant ist, zur Genehmigung vorgeschlagen. Das Verfahren zur Überprüfung der Transaktion durch die Aktionäre und die erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit entsprechen hohen Transparenz- und Corporate-Governance-Standards. Es wird erwartet, dass die geplante Kapitalerhöhung für medmix die Bilanz stärken sowie Wachstumsperspektiven und Handelsliquidität verbessern werden, während der Anteil des derzeitigen Referenzaktionärs Tiwel verwässert wird. Weitere Details zur geplanten Transaktion und zu den beiden Unternehmen werden auf dem kommenden Capital Markets Day am 15. Juni 2021 bekannt gegeben.

Credit Suisse und UBS agieren als exklusive Finanzberater von Sulzer im Zusammenhang mit der geplanten Abspaltung.

Einsichtnahme in Dokumente durch Aktionäre

In Übereinstimmung mit Art. 41 des Schweizerischen Fusionsgesetzes wird den Aktionären Einsicht in den Spaltungsplan, den Spaltungsbericht, den Revisionsbericht zur Spaltung und die Finanzberichte der letzten drei Jahre gewährt. Die Einsichtsfrist beginnt am 3. Juni 2021 und endet am 4. August 2021. Während dieses Zeitraums werden die Dokumente auf unserer Homepage über den folgenden Link zugänglich sein: www.sulzer.com/aps-spinoff

Benachrichtigung der Gläubiger

In Übereinstimmung mit Art. 45 des Fusionsgesetzes werden wir die Gläubiger durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt SHAB von der Transaktion benachrichtigen. Die erste dieser Anzeigen planen wir am 28. Mai 2021 zu veröffentlichen.

Präsentation für Investoren

Sulzer wird heute um 14:00 Uhr MESZ eine Telefonkonferenz abhalten, um weitere Details zur vorgeschlagenen Abspaltung zu geben. Bitte beachten Sie, dass der Moderator nur Fragen von eingewählten Teinehmenden entgegennehmen kann.

Bitte registrieren Sie sich vorab für die Veranstaltung, um spezielle Einwahldaten zu erhalten, die einen einfachen und schnellen Zugang zur Telefonkonferenz ermöglichen:

Bitte wählen Sie sich 5 Minuten vor Beginn der Telefonkonferenz ein.

Dieses Dokument kann zukunftsbezogene Aussagen enthalten, die Risiken und Unsicherheiten beinhalten, wie zum Beispiel Voraussagen von finanziellen Entwicklungen, Marktentwicklungen oder Leistungsentwicklungen von Produkten und Lösungen. Diese zukunftsbezogenen Aussagen können sich ändern, und die effektiven Ergebnisse oder Leistungen können aufgrund bekannter oder unbekannter Risiken oder verschiedener anderer Faktoren erheblich von den in diesem Dokument gemachten Aussagen abweichen.

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar. Diese Mitteilung gilt auch nicht als Emissionsprospekt oder ähnliche Mitteilung im Sinne von Art. 35 ff. FIDLEG und/oder Art. 69 FIDLEG oder als Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Exchange Regulation AG betreffend die Kotierung von Beteiligungsrechten an der SIX Swiss Exchange AG. Das Angebot und die Kotierung von Effekten erfolgt ausschliesslich durch und auf der Basis eines zu veröffentlichenden Effektenprospekts. Jede Anlageentscheidung in Bezug auf öffentlich angebotene Wertpapiere ist ausschliesslich auf der Grundlage des Wertpapierprospekts zu treffen.

Jedes hierin erwähnte Angebot von Wertpapieren wird nicht gemäss dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (der „Act“) registriert und solche Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht angeboten oder verkauft werden, es sei denn, sie sind registriert oder von den Registrierungserfordernissen gemäss dem Act befreit.

Diese Mitteilung wurde auf der Grundlage erstellt, dass jedes Angebot von Wertpapieren in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) gemäss einer Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Angebote von Wertpapieren nach der Verordnung (EU) 2017/1129 (in der jeweils geltenden Fassung, die „Prospektverordnung“) erfolgen wird. Dementsprechend darf jede Person, die im EWR ein Angebot der Wertpapiere, auf die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird, unterbreitet oder zu unterbreiten beabsichtigt, dies nur unter Umständen tun, unter denen für den Emittenten oder einen der Ersterwerber dieser Wertpapiere keine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäss Artikel 3 der Prospektverordnung oder eines Nachtrags zum Prospekt gemäss Artikel 23 der Prospektverordnung, jeweils in Bezug auf ein solches Angebot, besteht. 

Diese Mitteilung und alle anderen Dokumente und/oder Materialien, die sich darauf beziehen, werden nicht im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 (der „FSMA“) veröffentlicht, und diese Dokumente und/oder Materialien wurden nicht von einer autorisierten Person genehmigt. Dementsprechend wurden diese Bekanntmachung, damit zusammenhängende Dokumente und/oder Materialien nicht von Personen im Vereinigten Königreich („UK“) gemacht, nicht an solche verteilt und dürfen nicht an diese weitergegeben werden, ausser an (i) Personen, die unter die Definition von Investment Professionals (wie in Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act (Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung, die „Order“) definiert) fallen, (ii) High Net Worth Entities, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen, (iii) Personen, die unter Artikel 43(2) der Order fallen, einschliesslich bestehender Mitglieder und Gläubiger von Sulzer, oder (iv) Personen, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz zu einer Anlagetätigkeit (im Sinne von Section 21 des FSMA) anderweitig rechtmässig mitgeteilt oder mitgeteilt werden kann (alle oben in (i) bis (iv) beschriebenen Personen werden zusammen als „Relevante Personen“ bezeichnet). Im Vereinigten Königreich steht jede Anlage oder Anlagetätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung oder damit zusammenhängende Dokumente und/oder Materialien beziehen, nur Relevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personen getätigt. Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, sollte nicht auf der Grundlage dieser Bekanntmachung oder damit zusammenhängender Dokumente und/oder Materialien oder ihres Inhalts handeln oder sich darauf verlassen.

Diese Bekanntmachung wurde auf der Grundlage erstellt, dass jegliches Angebot von Wertpapieren im Vereinigten Königreich gemäss einer Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts für Angebote von Wertpapieren nach der Prospektverordnung erfolgen wird, da diese gemäss dem European Union (Withdrawal) Act 2018 (in seiner geänderten Fassung) Teil des nationalen Rechts ist. Dementsprechend darf jede Person, die im Vereinigten Königreich ein Angebot der Wertpapiere, auf die in dieser Bekanntmachung Bezug genommen wird, unterbreitet oder zu unterbreiten beabsichtigt, dies nur unter Umständen tun, unter denen für den Emittenten oder einen der Erstkäufer dieser Wertpapiere keine Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Prospekts gemäss Artikel 3 der Prospektverordnung oder eines Prospektnachtrags gemäss Artikel 23 der Prospektverordnung in Bezug auf ein solches Angebot besteht.

Ihre Ansprechpartner

Media Relations

Domenico Truncellito

Group Head of External Communications


Sulzer Management Ltd

8401 Winterthur

Switzerland

Investor Relations

Thomas Zickler

Chief Financial Officer


Sulzer Management Ltd

8401 Winterthur

Switzerland

Kontaktieren Sie uns