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Corporate Governance

Revisionsstelle

PricewaterhouseCoopers AG ist Revisionsstelle der Sulzer AG seit 1992. Die Revisionsstelle wird von der Generalversammlung jeweils auf ein Jahr gewählt. Christian Kessler hält seit der Generalversammlung 2006 die Funktion des leitenden externen Revisors für das Sulzer-Mandat inne. Der leitende externe Revisor wird im Rhythmus von sieben Jahren ausgewechselt.

Die Aufsicht und Kontrolle über die externe Revision liegt beim Prüfungsausschuss, der seinerseits an den Verwaltungsrat rapportiert (siehe «Verwaltungsrat»). Die Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten mindestens einmal jährlich Zusammenfassungen der Prüfungsresultate und Verbesserungsvorschläge. Der Leiter der externen Revision wird zu den Sitzungen des Prüfungsausschusses eingeladen. Im Jahr 2010 hat er an allen Sitzungen des Ausschusses teilgenommen. Unter anderem zur Beurteilung der Unabhängigkeit von internen und externen Revisionen trifft sich der Prüfungsausschuss oder dessen Vorsitzender zudem mindestens einmal pro Jahr getrennt mit dem Leiter der Konzernrevision und dem leitenden externen Revisor. Der Prüfungsausschuss beurteilt die Leistung der Revisionsstelle aufgrund der von der Revisionsstelle verfassten Unterlagen, Berichte und Präsentationen sowie der Wesentlichkeit und Sachlichkeit ihrer Äusserungen. Dazu holt der Ausschuss auch die Meinungen des CFO und des Leiters der Konzernrevision ein. Die Höhe des Honorars der Revisionsstelle wird regelmässig überprüft und mit Revisionshonoraren, die andere international tätige Schweizer Industrieunternehmen bezahlen, verglichen; es wird vom CFO verhandelt, vom Prüfungsausschuss geprüft und vom Verwaltungsrat genehmigt. Weitere Angaben zur Revisionsstelle, insbesondere die Höhe der Revisionshonorare sowie Honorare, welche die Revisionsstelle für zusätzliche Dienstleistungen ausserhalb ihres gesetzlichen Revisionsmandats in Rechnung gestellt hat, sind im Finanzteil des Sulzer-Geschäftsberichts 2010 unter Anmerkung 34 (Seite 110) aufgeführt. Sämtliche ausserhalb des gesetzlichen Revisionsmandats durch die externe Revision erbrachten Dienstleistungen (im Wesentlichen handelte es sich dabei um Beratungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Revision sowie Steuer- und Rechtsberatungen) sind mit den anwendbaren Unabhängigkeitsregeln vereinbar.


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