| Die Statuten sehen weder ein Opting-out noch ein Opting-up vor. Die Verträge von Mitgliedern des Verwaltungsrats enthalten keine Kontrollwechselklausel. Die Verträge von Mitgliedern der Konzernleitung beinhalten eine Entschädigung, sofern ein Vertrag innerhalb von 18 Monaten nach einem Kontrollwechsel gekündigt wird (siehe Kapitel 5, Entschädigungsbericht). Im Fall eines Kontrollwechsels (worunter auch die Auswechslung der Mehrheit im Verwaltungsrat fällt) oder eines vom Verwaltungsrat nicht unterstützten öffentlichen Übernahmeangebots werden alle zugesprochenen Optionen des Optionsplans automatisch freigegeben. |