Sulzer
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Corporate Governance
Kapitalstruktur

Nach dem am 14. April 2008 vollzogenen Aktiensplit (10 für 1) beträgt das voll liberierte Aktienkapital der Sulzer AG beträgt CHF 342 623.70 und entspricht 34 262 370 Namenaktien mit einem Nennwert von CHF 0,01. Jede eingetragene Aktie berechtigt zu einer Stimme an der Generalversammlung. Es existiert ein genehmigtes Kapital in der Höhe von höchstens CHF 21 828,15 (20%), das inhaltlich nur für einen möglichen Erwerb von Bodycote International PLC verwendet werden kann und zeitlich bis zum 4. April 2009 limitiert ist. Bedingtes Kapital besteht nicht. Ausserdem existieren weder Partizipations- noch Genussscheine. Die aktuelle Version der Statuten ist unter www.sulzer.com/corpgov abrufbar. Informationen zu Kapitalveränderungen finden sich in der Jahresrechnung der Sulzer AG (Seite 63). Das am 31. Oktober 2006 angekündete Aktienrückkaufprogramm im Wert von CHF 300 Millionen wurde im September 2007 abgeschlossen.

Beschränkung der Übertragbarkeit und Nominee-Eintragungen
Sulzer-Aktien sind ohne Begrenzung frei übertragbar, sofern die Käufer auf Verlangen der Gesellschaft erklären, dass sie die Aktien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erworben haben und halten werden. Nominees werden mit Stimmrecht im Aktienbuch eingetragen, sofern der Nominee einer anerkannten Bank- und Finanzmarktaufsicht untersteht, mit dem Verwaltungsrat eine Vereinbarung über seine Stellung abgeschlossen hat und sofern das vom Nominee gehaltene Aktienkapital 5% des im Handelsregister eingetragenen Namenaktienkapitals nicht überschreitet. Eintragungen über dieser Limite sind möglich, sofern Name, Adresse und die Anzahl Aktien der Personen, für deren Rechnung der Nominee mindestens 1% des Aktienkapitals hält, bekannt gegeben werden ­(siehe auch Paragraf 6a der Statuten unter www.sulzer.com/corpgov).

Bis zum 31. Dezember 2007 haben zehn Nominees, die insgesamt über 4 329 330 Aktien verfügen, eine Vereinbarung über ihre Stellung abgeschlossen. Alle Aktien sind im Aktienbuch mit Stimmrecht eingetragen. Es gibt keine statutarischen Privilegien und keine Übertragungsbeschränkungen; Ausnahmen wurden keine gewährt. Sulzer beabsichtigt, den Aktionären anlässlich der ordentlichen Generalversammlung 2008 eine überarbeitete Nominee-Regelung vorzuschlagen. Diesbezüglich wird eine entsprechende Statutenänderung beantragt.

Wandelanleihen und Optionen
Es sind keine Wandel- oder Optionsanleihen ausstehend. Details zu den an den Verwaltungsrat und das Management abgegebenen Optionen sind in der Jahresrechnung der Sulzer AG unter Anmerkung 113 (Seiten 67 bis 69) dargestellt.

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