In der Einladung zur Generalversammlung war noch von einem Traktandierungsrecht für Aktionäre die Rede, welche mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten. Der Sulzer-Verwaltungsrat hat nun beschlossen, diese Regelung aktionärsfreundlicher auszugestalten. Er schlägt daher der Generalversammlung vor, in Traktandum 5 (Statutenänderungen, Paragraf 14, Absatz 3) die bisher erwähnten 10% durch 2% zu ersetzen.
Die Wiedereinführung eines Traktandierungsrechts wird vorgeschlagen, weil sich infolge des Spin-offs von Sulzer Medica im Juli 2001 das Aktienkapital der Sulzer AG auf CHF 109’140 reduzierte und dadurch das gemäss OR Art. 699, Abs.3 vorgesehene Traktandierungsrecht für Aktionäre, die Aktien im Nennwert von mindestens CHF 1 Mio. vertreten, entfiel. |