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Sulzer für aktionärsfreundliche Regelung beim Traktandierungsrecht (05.04.2002, Media Release)
Der Sulzer-Verwaltungsrat wird der Generalversammlung vom 11. April 2002 vorschlagen, ein Traktandierungsrecht für Aktionäre einzuführen, die mindestens 2% des Aktienkapitals vertreten. Zusammen mit der ebenfalls vorgesehenen Aufhebung der Stimmrechtsbeschränkungen gehört die Sulzer AG damit – bei Annahme dieser Statutenänderungen – zu den fortschrittlichsten und aktionärsfreundlichsten Gesellschaften in der Schweiz.

In der Einladung zur Generalversammlung war noch von einem Traktandierungsrecht für Aktio­näre die Rede, welche mindestens 10% des Aktienkapitals vertreten. Der Sulzer-Verwaltungsrat hat nun beschlossen, diese Regelung aktionärsfreundlicher auszugestalten. Er schlägt daher der Generalversammlung vor, in Traktandum 5 (Statutenänderungen, Paragraf 14, Absatz 3) die bisher erwähnten 10% durch 2% zu ersetzen.

Die Wiedereinführung eines Traktandierungsrechts wird vorgeschlagen, weil sich infolge des Spin-offs von Sulzer Medica im Juli 2001 das Aktienkapital der Sulzer AG auf CHF 109’140 reduzierte und dadurch das gemäss OR Art. 699, Abs.3 vorgesehene Traktandierungsrecht für Aktionäre, die Aktien im Nennwert von mindestens CHF 1 Mio. vertreten, entfiel.

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