Grösste Aktionäre
Publizierte Anteile (nur Aktien):
Meldepflichten in der Schweiz
Beteiligungen an Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, deren Aktien mindestens teilweise in der Schweiz kotiert sind, müssen der entsprechenden Gesellschaft sowie der SIX Swiss Exchange gemeldet werden, wenn damit bestimmte Grenzwerte über- oder unterschritten oder erreicht werden. Die Abstufungen sind 3, 5, 10, 15, 20, 25, 33 1/3, 50 und 66 2/3 % des Stimmrechts. Die Details sind im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel [pdf] (BEHG) sowie der Börsenverordnung FINMA [pdf] (BEHV-FINMA) geregelt. Siehe auch OLS-Veröffentlichungsplattform der SIX, die bedeutende Aktionäre auflistet (http://www.six-exchange-regulation.com/obligations/disclosure/major_shareholders_de.html).
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