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Entscheid der EBK:
Sulzer und Renova bilden keine Gruppe im Sinne des schweizerischen Übernahmerechts
Sulzer ist erfreut, dass die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) die Auffassung von Sulzer bestätigt hat, dass das Unternehmen mit Renova (und ihren Tochtergesellschaften) keine Gruppe im Sinne des schweizerischen Übernahmerechts gebildet hat.

Der Entscheid der EBK bestätigt die Interpretation von Sulzer, dass die Vereinbarung einer formalen Beziehung zwischen dem Unternehmen und seinem gegenwärtig grössten Aktionär nicht auf eine gemeinsame Kontrolle zielt oder damit im Zusammenhang steht.

Die EBK hat ausserdem die Empfehlung der Offenlegungsstelle (OLS) bestätigt, wonach Sulzer und Renova (und ihre Tochtergesellschaften) im Hinblick auf die Offenlegungspflichten als Gruppe betrachtet werden. Die Aktienbestände von Sulzer, Everest, Salve und Renova müssen deshalb beim Überschreiten der gesetzlichen Schwellenwerte gemeinsam bekannt gegeben werden. Sulzer beabsichtigt, sich an diese Empfehlung zu halten, und wird gegen diesen Entscheid keinen Einspruch erheben.

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