| Die Sulzer AG berichtet quartalsweise über den Bestellungseingang und halbjährlich über die Ergebnisse, jeweils mit einem Kommentar zur Geschäftsentwicklung und zu den Aussichten. Daneben informiert Sulzer laufend über wichtige Ereignisse (Ad-hoc-Publizität). Der Entschädigungsbericht im Sinne von Ziff. 8 des Anhangs 1 des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance entspricht der Berichterstattung in Kapitel 5 des Corporate-Governance-Berichts (einschliesslich der Verweise auf den Finanzteil).
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